Pressemitteilung vom 29. Juli 2021
Die Bürgerinnen und Bürger haben im ersten Bürgerentscheid Echings entschieden, dass in Neubaugebieten ein Teil der gemeindeeigenem Grundstücke verkauft wird. Wir respektieren dieses Votum und werden es umsetzen.
Formal bindet es den Gemeinderat ein Jahr, doch wollen wir uns bis zum Ende der Amtsperiode des Gemeinderats daran halten. Beim Antritt zur Kommunalwahl 2020 war die Baulandvergabe kein Punkt in unserem Programm. Wir haben dies als Lücke erkannt. Inwiefern das Erbbaurecht ein Instrument ist, bei der Baulandvergabe Forderungen nach Nachhaltigkeit und Gemeinwohl nachzukommen, wurde an anderer Stelle ausgeführt. Auch das genossenschaftliche Bauen halten wir für ein Zukunftsmodell.